Casa Alpha

Teneriffa
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Casa Alpha Teneriffa
AGB/Mietbedingungen

Vermieterin und Verantwortlich für Casa Alpha

Laura und Julia SchaeferLaura Schaefer Heßstrasse 4 65189 WiesbadenJulia Schaefer Aarepark 5b 5000 Aarau, Schweiz

Nutzungszwecke und Belegungszahl

Die Casa Alpha Teneriffa wird dem Mieter/der Mieterin für den gebuchten Zeitraum ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der gebuchten Anzahl an Gästen belegt werden. Eine Weitervermietung oder eine Übertragung der Casa Alpha Teneriffa an weitere Parteien ist untersagt.

Anreise und Abreise

Für An- und Abreisezeiten gelten in der Regel individuell vereinbarte Uhrzeiten – je nach Ihren Flugdaten.Sollte der Mieter/die Mieterin am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an die Vermieterin als gekündigt. Die Vermieterin oder dessen Vertreter:in kann dann über das Objekt frei verfügen.Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Sonderwünsche und Nebenabreden

Diese sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Vermieterin. Haustiere und andere Tiere sind nicht gestattet. Partys jeglicher Art sind nicht gestattet. Das Rauchen ist im gesamten Ferienhaus nicht gestattet. Des Weiteren sind jegliche Drogen auf dem gesamten Gründstück, sowie im Ferienhaus nicht gestattet! Eine Missachtung führt unverzüglich zu einer Anzeige.

Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang einer Anzahlung (25% des Gesamtbetrages) oder mit Eingang des Gesamtbetrages auf das Konto der Vermieterin seine Gültigkeit. Die Anzahlung in sofort nach der Buchung innerhalb von sieben Werktagen fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen unbegründet nicht eingehalten, so kann die Vermieterin vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt dann als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung durch die Vermieterin.

Kündigung durch die Vermieterin

Die Vermieterin kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit, auch fristlos, kündigen, wenn der Mieter/die Mieterin sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass der Vermieterin eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann die Vermieterin vom Mieter/von der Mieterin Ersatz verlangen.

Rücktritt/Stornierungsbedingungen

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Folgende Stornierungsbedingungen gelten:100% Erstattung des gezahlten Betrags bei einer Stornierung bis 30 Kalendertage vor Anreisedatum.50% Erstattung des gezahlten Betrags, wenn Sie bis 14 Kalendertage vor Anreisedatum stornieren.Keine Erstattung, wenn Sie weniger als 14 Kalendertage vor Anreisetag stornieren.Die Frist für die Stornierung richtet sich nach der Zeitzone, in der sich die Unterkunft befindet (Spanien). Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

Pflichten des Mieters/der Mieterin

Der Mieter/die Mieterin verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Der Mieter/Die Mieterin und seine/ihre Begleitperson(en) haften im vollen Umfang für die selbst verursachten Schäden am oder im Ferienhaus, sowie am Inventar. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter/die Mieterin verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung oder der Vermieterin anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung oder der Vermieterin gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter/die Mieterin für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei der Hausverwaltung oder dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter/die Mieterin verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter/von der Mieterin persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

Datenschutz

Der Mieter/die Mieterin erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters/der Mieterin erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter/die Mieterin in vollem Umfang.

Schlussbestimmungen

Fotos, Videos und Texte auf der Webseite www.casa-alpha-teneriffa.de bzw. in sozialen Medien dienen der realistischen Beschreibung des Ferienhauses Casa Alpha Teneriffa. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Die Vermieterin behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel, Gartenmöbel, …) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wiesbaden.

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